20.000.000
männliche
Ferkel werden schätzungsweise in Deutschland jährlich
kastriert - die meisten ohne Betäubung und ohne Schmerzbehandlung
während des Heilungsprozesses. Durch die Kastration soll
verhindert werden, dass Eber vor der Schlachtreife den sogenannten
Ebergeruch entwickeln. Geruchsbelastetes Schweinefleisch ist
nämlich in den meisten europäischen Ländern nicht zu
vermarkten. Damit nicht genug. Vielen Ferkeln werden ebenfalls ohne
Narkose die Schwänze kupiert, um zu vermeiden, dass sich die Tiere
in der drangvollen Enge, in der sie oft heranwachsen, gegenseitig die
Schwänze abbeißen. Zwar ist das Kupieren der Schwänze
seit zehn Jahren laut einer EU-Richtlinie verboten. Doch halten
Schweinezucht- und -mastbetriebe daran fest, damit sie ihre oft
fragwürdigen Haltungsbedingungen beibehalten können. Die
betäubungslose Kastration männlicher Ferkel bis zum siebten
Lebenstag ist in Deutschland hingegen erst ab dem 1. Januar 2019
untersagt. Tierschützer sind sich jedoch einig, dass die
chirurgische Kastration mit Betäubung nur ein Schritt auf dem Weg
zu einem völligen Verzicht der Kastration sein kann. Dies
erfordert allerdings, dass die Tiere künftig wieder
tiergemäßer gehalten werden. Die dadurch entstehenden
Mehrkosten müssen vom Verbraucher getragen werden. Ihm muss
bewusst gemacht werden, dass die Fleischpreise häufig nur durch
massive Verletzung des Tierwohls auf ihrem gegenwärtigen Niveau
gehalten werden können.
Quellen: aid, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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