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Staaten der EU27 steht ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Verordnung zur Energieeffizienz von Gebäuden ins Haus. Mithilfe der Verordnung sollen Emissionen, die durch Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasser anfallen, reduziert werden. Öffentliche Gebäude und Wohngebäude verursachen gemeinsam etwa 32 Prozent des globalen Energieverbrauchs und über 30 Prozent der globalen CO2-Emissionen. In Europa machen Gebäude etwa 25 Prozent der Emissionen aus. Ohne ernsthafte Anstrengung zur Energieeffizienz von Gebäuden ist also eine effektive Emissionsreduktion nicht möglich. Obwohl dies den EU-Ländern bekannt ist, verschleppen sie die Umsetzung der Verordnung.

Aufgrund des globalen Bevölkerungswachstums und des Trends zu Ein-Personen-Haushalten in früh industrialisierten Ländern wird erwartet, dass sich die Energiebedarf von Gebäuden bis 2050 verdoppelt. Umso wichtiger sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Ziel der EU ist eine europaweite Reduktion des Energieverbrauchs um 20 Prozent bis 2020. Der Gebäudesektor soll dazu vier bis fünf Prozent beitragen. Dies soll unter anderem dadurch erreicht werden, dass neue öffentliche Gebäude spätestens ab 2019 als Nullemissionshäuser errichtet werden, private ab 2021.

Quelle: EurActiv.com