Erfüllter leben


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männliche Ferkel werden schätzungsweise in Deutschland jährlich kastriert – die meisten ohne Betäubung und ohne Schmerzbehandlung während des Heilungsprozesses. Durch die Kastration soll verhindert werden, dass Eber vor der Schlachtreife den sogenannten Ebergeruch entwickeln. Geruchsbelastetes Schweinefleisch ist nämlich in den meisten europäischen Ländern nicht zu vermarkten. Damit nicht genug. Vielen Ferkeln werden ebenfalls ohne Narkose die Schwänze kupiert, um zu vermeiden, dass sich die Tiere in der drangvollen Enge, in der sie untergebracht sind, gegenseitig die Schwänze abbeißen. Zwar ist das Kupieren der Schwänze seit zehn Jahren laut einer EU-Richtlinie verboten, doch halten Schweinezucht- und –mastbetriebe daran fest, da sie dadurch ihre oft fragwürdigen Haltungsbedingungen beibehalten können. Dagegen ist die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel bis zum siebten Lebenstag in Deutschland ab dem 1. Januar 2019 verboten. Tierschützer sind sich jedoch einig, dass die chirurgische Kastration mit Betäubung nur ein Schritt auf dem Weg zu einem völligen Verzicht der Kastration sein kann. Dies bedeutet allerdings wiederum, dass die Tiere künftig tiergemäßer gehalten werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten müssen vom Verbraucher getragen werden. Ihm muss bewusst gemacht werden, dass die Fleischpreise häufig nur durch massive Verletzung des Tierwohls auf ihrem gegenwärtigen Niveau gehalten werden können.

Quellen:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft August 2014

aid.de Mai 2015

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2015